ECM II:
Instandhaltungs-entwicklungsfunktion
Die angebotenen Leistungen beinhalten die Erfüllung der Instandhaltungsentwicklungsfunktion (ECM 2) gem. VO (EU) 2019/779 für die bestehende Flotte an Sonder- und Nebenfahrzeugen. Dies beinhaltet
- die Sicherstellung der Einhaltung der Spezifikationen bezüglich der Interoperabilitäts-Eckwerte, die in den einschlägigen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) angegeben sind;
- Entwicklung von Wartungsplänen: Überprüfung und Ermittlung der Notwendigkeit von Überarbeitungen der Instandhaltungsunterlagen;
- Verwaltung etwaiger im Rahmen der Instandhaltung vorgenommener Ersetzungen;
- Ermittlung der Notwendigkeit einer Risikobewertung hinsichtlich möglicher Auswirkung betreffender Ersetzungen auf die Sicherheit des Eisenbahnsystems;
- Auslegung und Unterstützung bei Durchführung von Instandhaltungseinrichtungen, Ausrüstungen und Werkzeugen, die für die Instandhaltung erforderlich sind.